Der Schwarzwaldverein begrüßt die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz – eine gute Grundlage für ein umfassendes Wolfsmanagement

Schwarzes Paragraphensymbol.

Der Schwarzwaldverein nimmt die heutige dpa-Meldung und Berichterstattung u.a. der Badischen Zeitung über die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz zur Kenntnis und bewertet diesen politischen Schritt grundsätzlich positiv. Durch die Gesetzesänderung wird eine gute Grundlage für ein ausgewogenes und umfassendes Wolfsmanagement geschaffen.

Wie bereits im Positionspapier 2019 festgehalten und in der Vergangenheit gefordert, hatte sich der Schwarzwaldverein seit langem für eine klarere rechtliche Grundlage im Umgang mit dem Wolf eingesetzt — nicht als Freibrief für eine pauschale Jagd, sondern als Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen dem Wildtierschutz und dem Erhalt unserer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft. Die Aufnahme in das Jagdrecht kann dazu beitragen, rechtssichere Instrumente für den Umgang mit auffälligen Tieren zu schaffen und Akzeptanz für den Wolf in ländlichen Regionen zu stärken.

Gleichzeitig ist dem Schwarzwaldverein bewusst, so der Präsident Meinrad Joos, dass dieses Thema gesellschaftlich und ökologisch hochbrisant ist: Der Schutz des Wolfes als rückkehrende Wildart darf nicht zu Lasten des Erhalts unserer wertvollen Kulturlandschaften und der Existenz vieler Weidetierhalter gehen. Wolfsmanagement muss daher immer auf einer ausgewogenen, wissenschaftlich fundierten Grundlage stattfinden und Schutzmaßnahmen wie Zäune, und andere Präventionsstrategien weiterhin stärken und fördern.

Der Schwarzwaldverein wird die weitere parlamentarische und fachliche Debatte aufmerksam verfolgen und sich dafür einsetzen, dass Wolfs- und Landschaftsschutz sowie das nachhaltige Miteinander von Mensch, Tier und Natur im Schwarzwald im Mittelpunkt aller Entscheidungen stehen.

Stichwort Suche