Mit wachsendem Unmut und Widerwillen habe ich die jüngste Ausgabe von „Der Schwarzwald“ (03/2022) gelesen:
Was reitet den Schwarzwaldverein, sich mit dem Gender-Stern dem Zeitgeist anzubiedern?
Man sollte annehmen, und ich fordere das auch ein, dass ein Verein, der sich politische Neutralität auf die Fahnen und in die Satzung geschrieben hat, bei einem so eminent politischen Thema wie der (deutschen) Sprache Neutralität und Zurückhaltung wahrt. Schließlich sind oktroyierte Sprachregelungen typische Merkmale autoritärer Systeme, was sich an Euphemismen wie „Großer Bruder“, „Kraft durch Freude“ oder „antifaschistischer Schutzwall“ zeigt.
Wer solche Begriffe verwendete, demonstrierte damit Anpassung an eine Gesinnung. In freien Gesellschaften sind verordnete Sprachregelungen aus gutem Grund unüblich. Oder ist deren Verwendung inzwischen unumgänglich, um Zuschüsse aus öffentlichen Kassen zu erhalten?
Man könnte gerade meinen, dass es die „Diversen“ in der statistischen Verteilung nahe an „Mann“ und „Frau“ geschafft haben. Dem ist aber mit Sicherheit nicht so. Jeder darf sein wie er will, aber es kann nicht sein, dass wir vor lauter Minderheiten-Sorge die Mehrheit der Menschen diskriminieren – und ich fühle mich durch Wander*freundIn NICHT angesprochen! Wer hat die Verantwortlichen zu solcher „Zwangsbeglückung“ ermächtigt, die nach vielen Umfragen die Bevölkerungsmehrheit (drei Viertel) ablehnt? In einem bundesweiten Aufruf fordern rund 70 Sprachexperten, das unsägliche Gendern zu unterlassen. Darunter befinden sich renommierte Mitglieder des Rates für deutsche Rechtschreibung, des PEN Deutschland und der Gesellschaft für deutsche Sprache.
Weder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes noch aus dem Schutz der geschlechtlichen Identität als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergibt sich eine absolute verfassungsrechtliche Verpflichtung zu geschlechtergerechter Rechts- und Amtssprache. Das geht aus einem Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Hans-Jürgen Papier hervor. So sei hier die Feststellung des Rates für deutsche Rechtschreibung zu beachten, daß die Nutzung von Gendersternen und anderen typographischen Zeichen innerhalb von Wörtern die Verständlichkeit, Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten beeinträchtigt. Eine auch nur mittelbare staatliche Regelung, welche Antragsteller wie z.B. Vereine zu Genderschreibweisen zwingt, wäre verfassungsrechtlich unangemessen und somit unzulässig, da sie nicht den allgemein üblichen Sprachgebrauch nachzeichnete.
Natur- und Heimatschutz heißt für mich auch Schutz der schönen deutschen Sprache und Standhaftigkeit gegen die Versuchungen des Zeitgeistes!
Um es klar zu sagen: Ich bin kein Wander*freundIn, und sollte der Schwarzwaldverein an diesem Unsinn festhalten, werde ich nach über 40 Jahren Mitgliedschaft dann eben meine Konsequenzen ziehen.
Sehr geehrter Herr Präsident Joos, Sie zitieren auf S. 2 Mark Twain – er hätte sicher eine noch spitzere Feder gehabt.
Mit besorgten Grüßen
Roland Vogel
Roland Vogel, am 23.8.2022 per E-Mail