Leserzuschrift, Ausgabe 3/2020

RADFAHREN – Gemeinsam Natur erleben

Zum Schwerpunktthema Rad:


Mit Interesse habe ich die Beiträge über das Radfahren im letzten Heft gelesen. In vielen Bereichen bin ich auch der Meinung dass hier mehr getan werden sollte.

Nur aus meiner Erfahrung der letzten Zeit habe ich in gewissen Bereichen meine Vorbehalte. Ich gebe mal ein paar eigene Erfahrungen zu den Gegebenheiten die für meine Begriffe zu weitgehend sind.
Nicht umsonst gilt bisher die 2mRegel für das Fahrradfahren, oder sind folgende Begebenheiten zukünftig zu tolerieren? Und das auf Wege/Pfaden die gerade mal 50 cm breit sind. Hier kommen einem Radfahrer wie auch Pedelecfahrer entgegen oder man wird überholt. Zumal viele nicht mal eine Klingel haben, wäre aber Vorschrift.

Folgende Begebenheiten habe ich in den letzten Wochen selbst erlebt.

  1. Belchen Steig, Strecke Wiedener Eck – Kinne, nicht auf den ausgebauten Wegen, sondern auf den zum Teil sehr schmalen Wegen,
  2. Schluchtensteig, Strecke Wehratalbrücke – Alter Kohlplatz- Wehr, dasselbe Problem
  3. Hausen/Wiesental über Bloßberg zur Hohen Möhr

Ich meine dass da doch etwas schief läuft. Wenn die Radler aufwärtsfahren geht es ja noch, da kann man evtl. ausweichen, in der Regel sind sie ja dann nicht so schnell.
Das ändert sich schlagartig, wenn abwärts fahren. Sie sind zu schnell auf diesen schmalen Wegen und das abbremsen funktioniert auf dem Untergrund auch nicht so wie es dann erforderlich wäre.

Hier sollte nachgedacht werden wie eine gegenseitige Duldung möglich ist.

Es sollten nicht erst entsprechende Unfälle passieren müssen um eine vernünftige Lösung zu finden.
Ich halte die 2 m Regelung grundsätzlich nicht für falsch, auf einer schmalen Straße kann auch kein LKW fahren. Beim Rad Trail in Todtnau hat ein Wanderer auch nichts zu suchen


Kurt Schmidtchen, Lörrach, per E-Mail am 5.9.2020

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