§ 1 Anwendungsbereich
Sämtliche Dienste, Leistungen und Lieferungen durch die Hauptgeschäftsstelle, eines autorisierten Vertreters oder einer vertretungsberechtigten Nebenstelle erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote und Vertragsannahme
I. Angebote gelten als freibleibend und unverbindlich. Die aufgeführten Produkte stellen kein uns bindendes Angebot dar, sie stellen vielmehr eine Aufforderung an den Kunden dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Insbesondere wird keine Gewähr für Bestand und Preisniveau der Angebote gegeben.
II. Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Anfrage oder Bestellung in visueller (Brief/Telefax) oder elektronischer Textform (E-Mail) bestätigt wird.
§ 3 Preise
I. (1) Alle Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. (2) Sie verstehen sich als Abholpreise, sodass bei Versand, Eil- oder Expresslieferungen die Kosten von Verpackung und Transport vom Kunden zu tragen sind.
II. (1) Für die Angebote des Schwarzwaldvereins werden die jeweils aktuell gültigen Preise berechnet, die in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. (2) Abweichungen von vorhergehenden, insbesondere älteren Angeboten begründen keine Pflichten des Schwarzwaldvereins, das ältere Angebot zu erfüllen.
III. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht erfasst sind, werden gesondert berechnet.
§ 4 Versandkosten
I. Inland: Beim Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechnen wir eine Versandkostenpauschale in Höhe von 2,50 Euro.
II. Ausland: Bei Sendungen ins Ausland berechnen wir Ihnen die jeweiligen Versand- und Verpackungskosten unserer Lieferanten.
III. Nachlieferungen: Die Versandkosten für Nachlieferungen gehen in der Regel zu unseren Lasten.
§ 5 Liefervereinbarungen
I. (1) Alle Liefervereinbarungen bedürfen der visuellen oder elektronischen Textform (Brief, Telefax, e-mail). (2) Eventuelle Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
II. (1) Eine Gewähr für die Einhaltung von Lieferfristen wird nur für eigenes Verschulden in Form grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes gegeben.
(2) Für Terminversäumnisse, die durch verspätete Lieferung von Zulieferern entstehen, wird nicht gehaftet.
III. (1) Teilleistungen und Teillieferungen sind aufgrund gesonderter Vereinbarung zulässig. (2) Jede Teilleistung/Teillieferung wird als selbständige Lieferung vereinbart, wenn nicht die Beschaffenheit des Auftrags eine Teilleistung begrifflich ausschließt.
§ 6 Rücktrittsrecht des Schwarzwaldvereins
Der Schwarzwaldverein e.V. übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. (2) Der Schwarzwaldverein ist verpflichtet, dem Kunden eine solche fehlende Verfügbarkeit unverzüglich anzuzeigen . (3) Eventuell vorab gewährte Leistungen sind dem Kunden zu erstatten .
§ 7 Widerruf
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben ein unbedingtes Widerrufs- und Rückgaberecht für bestellte Ware innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware. Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen gerechnet ab Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist Ihres Kaufs auf Probe in Textform (z.B.: Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung sowie dem Ablauf der Rückgabefrist Ihres Kaufs auf Probe. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:
Brief: Schwarzwaldverein e.V., Schloßbergring 15, D-79098 Freiburg
FAX: +49 0761 38053-20
E-Mail: info@schwarzwaldverein.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die Waren sind auf dem Postweg zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Wenn Sie den Widerruf ausüben, wird eine etwaige Teilzahlungsvereinbarung hinfällig.
Ende der Widerrufsbelehrung
Kosten des Widerrufs
Soweit Sie verpflichtet sind, die Kosten der Rücksendung zu tragen (siehe Widerrufsbelehrung), berechnen wir bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts je Rücksendung der Ware Kosten in Höhe der für die Lieferung angefallenen Versandkosten (siehe Versandkosten).
§ 8 Zahlweise
(1) Im Falle der Banküberweisung ist der Rechnungsbetrag binnen acht Tagen auf eines unserer Konten:
Sparkasse Freiburg · Konto Nr. 201 49 46 · BLZ 680 501 01
Postbank Karlsruhe · Konto Nr. 95 26-759 · BLZ 660 100 75
zu überweisen. (2) Im Falle der Zahlung per Bankeinzug ermächtigen Sie uns durch die Mitteilung Ihrer Bankverbindung zum Lastschrifteinzug. (3) In besonderen Fällen behalten wir uns vor, nur gegen Nachnahme zu versenden.
§ 9 Mängelanzeige
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Es genügt die rechtzeitige Absendung innerh. der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben .
§ 10 Gefahrenübergang
I. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald der Vertragsgegenstand übergeben wurde.
II. Bei Sendungen an den Schwarzwaldverein trägt der Versender das Gefahrenrisiko und die Transportkosten bis zum Eintreffen der Ware.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
I. (1) Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem geschlossenen Vertrag im vollständigen Eigentum des Schwarzwaldvereins. Dies gilt auch, wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. (2) Maßgebend für den möglichen Umfang der Verbindlichkeiten ist der Vertragsumfang, wie er in der Auftragsbestätigung niedergelegt wurde.
II. (1) Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so behält sich der Schwarzwaldverein das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten. (2) Für die Ausübung des Rücktrittsrechts gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
III. Die Kosten der Versendung und die Gefahren des Untergangs und der Verschlechterung trägt im Fall des Absatzes II. der Käufer .
§ 12 Haftung
(1) Der Schwarzwaldverein haftet in Fällen des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Schwarzwaldvereins oder seines Erfüllungsgehilfen. (2) Im Übrigen haftet der Schwarzwaldverein nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 13 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 14 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten Zweck soweit wie möglich verwirklicht.